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Sicherheitskonzept für Veranstaltungen: Vorlage und Gliederung

24.09.2026 · 16 min Lesezeit · Von Felix Schwencke
Zuletzt aktualisiert: September 24, 2026

Wann eine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept braucht, wer es aufstellt und wie du es gliederst: acht Kapitel als Vorlage, jede Anforderung mit Quelle.

Inhalt

    Ein Sicherheitskonzept hält alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen fest, die der Veranstalter im Vorfeld einer Veranstaltung vorsieht. Aufgestellt und umgesetzt wird es vom Veranstalter oder vom Betreiber der Versammlungsstätte. Die Sicherheitsbehörden prüfen, ob es plausibel und schlüssig ist. Zwingend ist ein formelles Sicherheitskonzept bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen. Je nach Gefährdungslage kann die Behörde es auch bei kleineren Veranstaltungen verlangen.

    Die Regeln dafür sind Landesrecht. Die Muster-Versammlungsstättenverordnung der Bauministerkonferenz ist eine Vorlage für die Länder, verbindlich ist die Verordnung deines Bundeslandes.

    Diese Anleitung gibt dir eine Gliederung mit acht Kapiteln nach dem Muster-Inhaltsverzeichnis der Feuerwehr Düsseldorf und nennt zu jeder Anforderung die Vorschrift, aus der sie stammt. Eine Rechtsberatung ist das nicht: Was für deine Veranstaltung gilt, entscheidet die zuständige Behörde.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Nach § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung braucht eine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept, wenn ihre Art es erfordert. In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist es in jedem Fall aufzustellen, abgestimmt mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.
    • Verantwortlich ist der Betreiber der Versammlungsstätte. Er kann seine Pflichten schriftlich auf den Veranstalter übertragen und bleibt trotzdem selbst in der Verantwortung.
    • Eine brauchbare Gliederung hat acht Kapitel: Deckblatt, Vorwort, Schutzziele, Veranstaltungsbeschreibung, Verantwortlichkeiten, Gefährdungsbeurteilung, Szenarien mit Prozedere und Anlagen.
    • Die Gefährdungsbeurteilung im Sicherheitskonzept betrifft Teilnehmende, Wege und Kapazitäten. Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz betrifft die Beschäftigten. Unter Umständen brauchst du beide.
    • Eine Eventplattform kann die Zahl der eingecheckten Teilnehmenden in Echtzeit liefern. Das Konzept und den Ordnungsdienst ersetzt sie nicht.

    Wann ein Sicherheitskonzept Pflicht ist und wer es aufstellt

    Ausgangspunkt ist § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO). Absatz 1 knüpft die Pflicht an eine Einschätzung: „Erfordert es die Art der Veranstaltung, hat der Betreiber ein Sicherheitskonzept aufzustellen und einen Ordnungsdienst einzurichten.“ Absatz 2 wird konkret. Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen stellt der Betreiber das Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den für Sicherheit oder Ordnung zuständigen Behörden auf, insbesondere mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten.

    Unterhalb dieser Schwelle hängt es von der Veranstaltung ab. Laut der Landeshauptstadt München kann ein formelles Sicherheitskonzept je nach Gefährdungslage „bereits bei geringerer Besucherzahl gefordert werden“, auch außerhalb von Versammlungsstätten. Das entscheiden die Sicherheitsbehörden im Einzelfall, eine feste Zahl nennt die Stadt nicht.

    Für welche Orte die Verordnung gilt, regelt § 1. Dazu gehören Versammlungsstätten mit Räumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen, und Versammlungsstätten im Freien mit Szenenflächen und Tribünen für mehr als 1.000 Personen. Maßgeblich ist also, was der Raum fasst. Auch eine Tagung mit 150 Teilnehmenden kann deshalb in einer Versammlungsstätte im Sinne der Verordnung stattfinden.

    Wer verantwortlich ist, folgt aus § 38. Nach Absatz 1 ist der Betreiber „für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich“. Nach Absatz 5 kann er diese Pflichten durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen, seine eigene Verantwortung bleibt dabei unberührt. Wenn du einen Saal anmietest, prüfe im Mietvertrag, ob und welche Pflichten auf dich übergehen.

    Das Konzept schreiben nicht die Behörden. Laut Stadt München wird es „immer vom Veranstalter oder Betreiber“ aufgestellt und umgesetzt, die Sicherheitsbehörden prüfen „nur die Plausibilität und Schlüssigkeit“. Den Antrag oder die Anzeige der Veranstaltung ersetzt es nicht.

    Kläre deshalb früh mit dem Ordnungsamt oder Veranstaltungsbüro deiner Kommune, ob du ein formelles Konzept brauchst, bis wann und in welcher Form. Eine bundesweit einheitliche Frist haben wir nicht gefunden.

    Wie Anmeldungen und Check-ins bei Streavent auf einer Plattform zusammenlaufen, zeigen wir dir am Beispiel deiner Tagung: Buche eine Demo.

    Landesrecht: warum die Paragrafen bei dir anders heißen können

    Die Muster-Versammlungsstättenverordnung stammt von der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz (Fassung Juni 2005, zuletzt geändert im Juli 2014). Gültig ist, was dein Bundesland daraus gemacht hat, und zwei Beispiele zeigen, wie weit das auseinandergehen kann.

    Bayern hat eine eigene Versammlungsstättenverordnung vom 2. November 2007, deren Text seit dem 1. September 2018 gilt. Der bayerische § 43 entspricht dem Muster inhaltlich. Der bayerische § 42 heißt aber nur „Brandschutzordnung, Feuerwehrpläne“ und enthält keine Pflicht zu einem Räumungskonzept. Im Muster verlangt derselbe Paragraf ein gesondertes Räumungskonzept für Versammlungsstätten, die für mehr als 1.000 Personen bestimmt sind, sofern die Räumung nicht schon im Sicherheitskonzept steht.

    Nordrhein-Westfalen hat keine Verordnung mit diesem Namen. Die Regeln für Versammlungsstätten stehen dort in Teil 1 (§§ 1 bis 46) der Sonderbauverordnung (SBauVO) vom 2. Dezember 2016. Deren § 43 entspricht dem Muster inhaltlich, nennt unter den Behörden für die Abstimmung aber die Brandschutzdienststelle anstelle der Feuerwehr.

    Nenne deshalb in der Einleitung deines Konzepts die Verordnung, die an deinem Veranstaltungsort gilt, mit Datum und Paragraf. „Laut Versammlungsstättenverordnung“ reicht als Quelle nicht, weil es mehrere davon gibt. Die Paragrafen in dieser Anleitung beziehen sich auf die Musterverordnung, gleiche sie mit der Fassung deines Landes ab.

    Die Vorlage: acht Kapitel für dein Sicherheitskonzept

    Eine Gliederung schreibt die Musterverordnung nicht vor. Frei verfügbar ist das Muster-Inhaltsverzeichnis der Feuerwehr Düsseldorf. Das Innenministerium Nordrhein-Westfalen veröffentlicht es als Anlage 3 zu seinem Orientierungsrahmen für Veranstaltungen, dazu ein Merkblatt zur Erstellung und Prüfung von Sicherheitskonzepten (Stand Februar 2020).

    Beide sind für Veranstaltungen im Freien geschrieben, und das Inhaltsverzeichnis nennt sich selbst „eine mögliche Gliederung“. Du kannst die Struktur auch für eine Tagung im Saal nutzen. Welche Inhalte deine Behörde im Einzelnen erwartet, klärst du mit ihr.

    Die acht Kapitel, jeweils mit dem, was hineingehört:

    1. Deckblatt. Name der Veranstaltung, Veranstaltungsdatum, Konzeptverfasser, Version, Versionsdatum und zwei Verteiler: einer für die Abstimmung mit den Behörden, einer für die Endversion, nach der gearbeitet wird. Als Verfasser sieht das Merkblatt eine natürliche Person mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse vor.
    2. Vorwort und Einleitung. Die rechtlichen Grundlagen und der methodische Ansatz, nach dem das Konzept erstellt wurde. Hier steht die Landesverordnung, die an deinem Veranstaltungsort gilt.
    3. Schutzziele. Was das Konzept erreichen soll, möglichst konkret benannt und mit den Behörden abgestimmt. Das Merkblatt nennt als Beispiele den Schutz des Publikums, freie Zufahrten für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst und einen kontinuierlichen Personenfluss auch bei hoher Personendichte.
    4. Veranstaltungsbeschreibung. Zahlen, Daten und Fakten: Art der Veranstaltung, Veranstaltungsort mit Verweis auf die Pläne, Auf- und Abbauzeiten, Veranstaltungszeiten und der Programmablauf mit seinen Höhepunkten. Bei einem Kongress gehört die Keynote dazu, zu der alle gleichzeitig in denselben Saal wollen.
    5. Verantwortlichkeiten. Rollen und Aufgaben in Kurzform, von Veranstalter, Veranstaltungsleitung und Ordnungsdienst über Ordnungsamt, Bauaufsicht, Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bis zu Sanitätsdienst, ÖPNV und Koordinierungsgremium. Die Veranstaltungsleitung wird namentlich benannt und ist während der Veranstaltung ständig anwesend.
    6. Gefährdungsbeurteilung und Nachweise. Angaben zu den erwarteten Teilnehmenden, zu An- und Abreise und Zufahrten, Kapazitätsnachweise, Einlässe, Engstellen und eine Matrix zur Gefährdungsbeurteilung. Dazu kommen bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, etwa Absperrungen, Beschilderung und Barrierefreiheit.
    7. Maßnahmenbeschreibung: Szenarien und Prozedere. Welche Ereignisse die Veranstaltung beeinträchtigen können, wie darauf reagiert wird und wer entscheidet, festgehalten in Checklisten.
    8. Anlagen. Die Checklisten zu den Szenarien, einheitliche Planunterlagen, Aufbau- und Verkehrspläne, ein tagesaktueller Kommunikationsplan und weitere Konzepte, etwa für Ordnungsdienst, Räumung und Verkehr. Für den Kommunikationsplan rät das Merkblatt neben dem Telefon zu Funk, falls das Mobilfunknetz ausfällt oder überlastet ist.

    Gefährdungsbeurteilung: ein Begriff, zwei Rechtsgrundlagen

    Unter dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ laufen bei einer Veranstaltung zwei Dokumente mit unterschiedlichem Gegenstand. Das erste ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz. Darin ermittelt der Arbeitgeber, welche Gefährdungen für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Es geht also um die Menschen, die auf der Veranstaltung arbeiten.

    Das zweite steht in Kapitel 6 des Sicherheitskonzepts und betrachtet die Teilnehmenden: wer kommt, wie viele gleichzeitig da sind, wie sie an- und abreisen und wo an Einlässen und Engstellen Gedränge entstehen kann. Für dieselbe Veranstaltung können beide Beurteilungen nötig sein, und die eine deckt die andere nicht ab.

    Für die Beurteilung im Konzept schlägt das Merkblatt eine Matrix mit fünf Feldern vor. Eine ausgefüllte Zeile für einen Kongress könnte so aussehen, das Beispiel ist frei erfunden:

    • Gefährdung · Beispiel für einen Kongress: Engstelle am Übergang vom Foyer zum Plenarsaal
    • Gefährdungsbeschreibung · Beispiel für einen Kongress: Nach der Keynote verlassen alle Teilnehmenden gleichzeitig den Saal. Am Übergang bildet sich eine Schlange vor dem Kaffeeausschank.
    • Notwendige Maßnahmen · Beispiel für einen Kongress: Alle Saaltüren vor Ende der Keynote öffnen, Ausschank weiter weg vom Übergang aufbauen, eine Kraft des Ordnungsdienstes am Übergang einplanen
    • Restrisiko · Beispiel für einen Kongress: Stau, wenn eine Session überzieht und die nächste zur selben Zeit beginnt
    • Beurteilung · Beispiel für einen Kongress: Vertretbar, wenn die Maßnahmen umgesetzt sind und die Ordnungsdienstleitung den Übergang im Blick behält

    Kapazität, Einlass und Engstellen: die Zahlen im Konzept

    Wie viele Menschen ein Saal aufnehmen darf, steht in den genehmigten Unterlagen der Versammlungsstätte. Nach § 44 MVStättVO gehört zu den Bauvorlagen ein Brandschutzkonzept, das unter anderem die maximal zulässige Personenzahl und die Rettungswege darstellt. Dazu kommt ein Bestuhlungs- und Rettungswegeplan im Maßstab von mindestens 1:200, für jede vorgesehene Anordnung ein eigener. Nach § 32 darf die genehmigte Zahl der Besucherplätze nicht überschritten und ihre Anordnung nicht geändert werden.

    Für dein Kapazitätsmanagement heißt das: Fordere beim Betreiber den genehmigten Plan für genau deine Bestuhlung an und lege ihn deinem Konzept als Kapazitätsnachweis bei. Auf die Anordnung kommt es an. Soweit die Bauvorlagen nichts anderes ergeben, rechnet § 1 Abs. 2 mit einer Person je Quadratmeter bei Sitzplätzen an Tischen und mit zwei bei Sitzplätzen in Reihen. Ein Umbau von Tischen auf Reihen ändert also die Rechengrundlage.

    Die Breite der Rettungswege bemisst § 7 Abs. 4 nach der größtmöglichen Personenzahl. Vorgeschrieben sind mindestens 1,20 m je 600 Personen bei Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien und 1,20 m je 200 Personen bei allen anderen, etwa Kongresszentren und Stadthallen. Jeder Teil eines Rettungswegs muss mindestens 1,20 m breit sein, bei Versammlungsräumen mit nicht mehr als 200 Besucherplätzen genügen 0,90 m. Wer die Regel verkürzt als „1,20 m pro 200 Personen“ wiedergibt, setzt die nötige Breite im Freien dreimal so hoch an wie vorgeschrieben.

    Von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum sind es nach § 7 Abs. 1 höchstens 30 m. In Räumen mit mehr als 5 m lichter Höhe sind Verlängerungen bis höchstens 60 m zulässig.

    Rettungswege müssen nach § 31 ständig freigehalten werden, und ihre Türen dürfen während des Betriebs nicht verschlossen sein. Das gilt auch für alles, was du selbst aufstellst: Check-in-Counter, Garderobe, Roll-ups und Absperrungen haben in Rettungswegen nichts zu suchen.

    Für die Zugänge sieht das Merkblatt Angaben vor, die helfen, hohe Personendichten zu vermeiden, darunter jeder Ausgang mit seiner Breite, den Hindernissen davor und der Breite, die tatsächlich bleibt. Übertragen auf eine Tagung heißt das: Du listest jeden Eingang auf und schreibst dazu, was ihn schmaler macht, etwa die Schlange am Check-in oder am Badge-Druck. Wo sich Wege kreuzen, planst du die Besucherlenkung mit ein. Wie viele Check-in-Stationen du brauchst, steht in unserem Leitfaden zum Einlassmanagement bei Veranstaltungen.

    Nach § 43 Abs. 4 sind Ordnungsdienstleitung und Ordnungsdienstkräfte für „die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl“ verantwortlich. Dafür brauchen sie während der Veranstaltung eine Zahl, auf die sie sich verlassen können. Am einfachsten entsteht sie mit einem Handzähler am Eingang. Was eine Eventplattform dazu beitragen kann, beschreiben wir weiter unten.

    Szenarien, Abbruch und Räumung

    Das Merkblatt unterscheidet zwei Begriffe. Szenarien sind Ereignisse oder Einflüsse, die die Sicherheit einer Veranstaltung beeinträchtigen können, etwa Unwetterwarnungen, Drohszenarien, ein nicht zuzuordnender Gegenstand, die Überfüllung von Veranstaltungsbereichen oder Einsätze von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Prozedere sind die abgestimmten Reaktionen darauf: Absage, Abbruch, Unterbrechung, Umleitung, Räumung und Sicherung der Fläche sowie die Information der übrigen Beteiligten.

    Die Notfallszenarien für die allgemeine Eventplanung findest du in unserer Checkliste zur Eventplanung. Im Sicherheitskonzept geht es eine Ebene tiefer. Dort bekommt jedes Szenario eine eigene Checkliste mit festem Aufbau:

    • Nummer und kurze Beschreibung des Szenarios
    • Zuständigkeiten für Gesamtverantwortung, Durchführung und Alarmierung
    • Prozedere mit Maßnahmen, Aufgaben und der Zuweisung, wer was macht
    • Sicherheitsdurchsagen
    • Aufhebung des Szenarios mit Zuständigkeit, Zeitplan, Überprüfung und Freigabe

    Das Beispiel im Merkblatt ergänzt Kriterien, ab wann ein Szenario gilt. Für einen überfüllten Saal auf einer Tagung kann das so aussehen:

    Checkliste: Überfüllung eines Veranstaltungsbereichs

    • Szenario: Im Plenarsaal ist die genehmigte Zahl der Plätze erreicht, weitere Teilnehmende wollen hinein.
    • Kriterium: Die Kraft des Ordnungsdienstes am Saaleingang meldet der Ordnungsdienstleitung, dass die Zahl erreicht ist.
    • Zuständigkeiten: Gesamtverantwortung bei der Veranstaltungsleitung, Durchführung durch den Ordnungsdienst.
    • Prozedere: Saaleingang schließen, nachkommende Teilnehmende in den Ausweichraum leiten, den Übergang im Foyer freihalten.
    • Sicherheitsdurchsage: Der Wortlaut steht fest und liegt als Text vor.
    • Aufhebung: Die Ordnungsdienstleitung gibt den Eingang wieder frei, sobald Plätze frei werden, und meldet das der Veranstaltungsleitung.

    Für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen verlangt § 43 Abs. 2, dass die allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen im Sicherheitskonzept festgelegt sind. Laut Merkblatt werden sie als Text und bei einer Beschallungsanlage zusätzlich als Audiodatei vorgehalten. Im Ernstfall muss dann niemand mehr formulieren.

    Die Räumung der Versammlungsstätte selbst plant nach § 42 MVStättVO der Betreiber im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle. Er stellt eine Brandschutzordnung und gegebenenfalls ein Räumungskonzept auf, mit den Maßnahmen für eine schnelle und geordnete Räumung unter besonderer Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung. Wie oben beschrieben, fehlt das Räumungskonzept im bayerischen § 42, dort legt die Brandschutzordnung die Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Behinderung fest. Fordere diese Unterlagen beim Betreiber an und baue dein Konzept darauf auf.

    Ordnungsdienst: Leitung, Aufgaben und Mindeststärke

    Den Ordnungsdienst regelt § 43 MVStättVO in vier Punkten:

    • Einrichtung. Erfordert es die Art der Veranstaltung, richtet der Betreiber einen Ordnungsdienst ein (Abs. 1).
    • Stärke. Das Sicherheitskonzept legt die Mindestzahl der Kräfte fest, „gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden“ (Abs. 2).
    • Leitung. Der Ordnungsdienst steht unter der Leitung eines Ordnungsdienstleiters, den Betreiber oder Veranstalter bestellen (Abs. 3).
    • Aufgaben. Leitung und Kräfte sind für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich (Abs. 4), insbesondere für:
    • die Kontrolle an den Ein- und Ausgängen und an den Zugängen zu den Besucherblöcken
    • die Beachtung der maximal zulässigen Besucherzahl und der Anordnung der Plätze
    • die Beachtung der Verbote nach § 35 zu Rauchen, offenem Feuer und Pyrotechnik
    • die Sicherheitsdurchsagen
    • die geordnete Evakuierung im Gefahrenfall

    Eine feste Personalstärke nennt die Musterverordnung nicht, die Staffelung wird im Konzept festgelegt. Faustregeln ohne Quelle helfen dir in der Abstimmung deshalb wenig. Leite die Zahl aus deiner Gefährdungsbeurteilung ab und stimme sie mit der Behörde ab.

    Das Düsseldorfer Merkblatt ergänzt Hinweise zur Beauftragung. Der Veranstalter bestellt den Ordnungsdienst, trägt die Verantwortung für dessen Auswahl und stattet die Kräfte mit Ausweisen aus. Die Aufgaben werden bei der Auftragsvergabe festgeschrieben. Sicherheitsrelevante Positionen mit Aufgaben aus dem Bewachungsgewerbe dürfen laut Merkblatt nur einem gewerblichen Ordnungsdienst nach § 34a Gewerbeordnung übertragen werden.

    Fünf Lücken, die du vor dem Einreichen schließt

    1. Verfasser und Veranstaltungsleitung ohne Namen. Das Merkblatt sieht eine natürliche Person als Konzeptverfasser vor, dazu eine namentlich benannte Veranstaltungsleitung. „Das Orga-Team“ lässt offen, wen die Feuerwehr am Veranstaltungstag anruft.
    2. Kapazität ohne Nachweis. Eine Personenzahl ohne den genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan dahinter lässt sich nicht nachvollziehen. Hänge den Plan für deine Anordnung an.
    3. Szenarien ohne Kriterium und Prozedere. Ein Satz wie „Bei Überfüllung reagiert der Ordnungsdienst“ sagt nicht, ab wann, wer und wie. Jede Checkliste braucht Kriterium, Zuständigkeiten, Maßnahmen, Durchsage und Aufhebung.
    4. Räumungsplanung aus einem anderen Haus. Brandschutzordnung und Räumungskonzept stellt nach § 42 der Betreiber für seine Versammlungsstätte auf, im Einvernehmen mit der Brandschutzdienststelle. Eine Räumungsplanung von einem anderen Veranstaltungsort passt weder zu den Ausgängen noch zu den Absprachen vor Ort.
    5. Fassung ohne Version, Datum und Verteiler. Das Deckblatt der Vorlage sieht Version, Versionsdatum und zwei Verteiler vor. Fehlen sie, weiß am Veranstaltungstag niemand verlässlich, ob alle Beteiligten dieselbe Fassung in der Hand halten.

    Was eine Eventplattform zum Sicherheitskonzept beiträgt und was nicht

    Eine Eventplattform liefert Zahlen, die in einzelne Kapitel des Konzepts einfließen können. Das Konzept, die Abstimmung mit den Behörden und die Verantwortung bleiben bei Veranstalter und Betreiber. Bei Streavent sind es drei Stellen:

    • Vor der Veranstaltung. Mit einer Warteliste begrenzt du die Anmeldungen auf die Zahl der Plätze, die du vergeben willst. Die Anmeldezahl ist zugleich eine Angabe, mit der du in Kapitel 6 planst.
    • Am Veranstaltungstag. Das Check-in-Management zeigt in Echtzeit, wie viele Teilnehmende eingecheckt sind. Das ist die Zahl, die sonst am Handzähler entsteht.
    • Nach der Veranstaltung. In den Analysen und Berichten siehst du pro Event Anmeldungen und Check-in-Quote. Damit prüfst du die Annahmen aus Kapitel 6 für das nächste Konzept, und für eine solche systematische Nachbereitung stellt das Innenministerium Nordrhein-Westfalen eine eigene Handlungsempfehlung bereit.

    Genauso wichtig ist, was die Plattform nicht leistet. Eine Check-in-Zahl erfasst Eintritte. Wer den Saal wieder verlässt, bleibt darin enthalten, solange niemand den Austritt erfasst, und wer ohne Scan hineinkommt, fehlt.

    Die Zahl zeigt also, wie viele Menschen hereingekommen sind. Wie viele gerade im Raum sind, ist eine andere Frage, und wie der Ordnungsdienst mit der Zahl arbeitet, legst du im Konzept fest. Streavent schreibt kein Sicherheitskonzept, ersetzt keinen Ordnungsdienst, ist kein zertifiziertes Sicherheitssystem und macht keine Veranstaltung sicher.

    Wenn du für eine Behörde oder einen Verband planst, findest du auf unseren Seiten für Behörden und für Vereine und Verbände, wie Anmeldung, Check-in und Auswertung dort zusammenspielen.

    Häufige Fragen zum Sicherheitskonzept

    Ab wann braucht eine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept?

    Nach § 43 der Muster-Versammlungsstättenverordnung, wenn die Art der Veranstaltung es erfordert, und in jedem Fall in Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen. Je nach Gefährdungslage kann die Behörde es auch bei kleineren Veranstaltungen verlangen, verbindlich sind die Verordnung deines Bundeslandes und die Entscheidung der Behörde.

    Wer schreibt das Sicherheitskonzept, der Veranstalter oder der Betreiber des Veranstaltungsorts?

    Verantwortlich ist nach § 38 MVStättVO der Betreiber der Versammlungsstätte. Er kann seine Pflichten schriftlich auf den Veranstalter übertragen, bleibt aber selbst verantwortlich, und die Behörden prüfen das eingereichte Konzept auf Plausibilität und Schlüssigkeit.

    Gibt es eine Vorlage für ein Sicherheitskonzept?

    Frei verfügbar ist das Muster-Inhaltsverzeichnis der Feuerwehr Düsseldorf, das das Innenministerium Nordrhein-Westfalen mit einem Merkblatt zu den Inhalten veröffentlicht. Manche Kommunen, etwa München, arbeiten mit eigenen Formularen, frage deshalb bei deinem Ordnungsamt nach.

    Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitskonzept und Gefährdungsbeurteilung?

    Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz erstellt der Arbeitgeber für die Beschäftigten und ihre Arbeit. Das Sicherheitskonzept betrifft die Veranstaltung und ihre Teilnehmenden und enthält eine eigene Gefährdungsbeurteilung zu Wegen, Kapazitäten, Einlässen und Engstellen.

    Braucht eine Tagung mit 300 Teilnehmenden ein Sicherheitskonzept?

    Die feste Schwelle in § 43 Abs. 2 knüpft an die Versammlungsstätte an, also an mehr als 5.000 Besucherplätze. Ob die Art deiner Tagung darunter trotzdem ein Konzept erfordert, entscheidet die zuständige Behörde, deshalb klärst du das früh mit dem Ordnungsamt.

    Mit der Vorlage anfangen, mit der Behörde abstimmen

    Ein Sicherheitskonzept für deine Veranstaltung entsteht in drei Schritten. Kläre zuerst mit dem Ordnungsamt, ob du eines brauchst und welche Landesverordnung gilt. Hole dann beim Betreiber den genehmigten Bestuhlungs- und Rettungswegeplan, die Brandschutzordnung und, wo vorhanden, das Räumungskonzept. Fülle schließlich die acht Kapitel der Vorlage aus, mit Namen, Nachweisen und einer Checkliste je Szenario, und reiche das Konzept mit Version und Verteiler ein.

    Die Anmeldezahlen für Kapitel 6 und die Check-in-Zahl für den Ordnungsdienst kann dir eine Eventplattform liefern. Wenn du sehen willst, wie Anmeldungen, Check-ins und Anwesenheit bei Streavent für deine Tagung zusammenlaufen, buche eine Demo.

    Über den Autor

    Felix Schwencke

    Co-Founder Streavent

    Felix hat über 200 Events organisiert. Seit 2020 baut er mit Streavent die Plattform, die er sich als Eventmanager selbst gewünscht hätte: Ticketing, Check-in, Streaming und Badge-Druck in einem Tool.