Allgemeine Geschäfts­bedingungen

AGB herunterladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lizenzverträge



der Streavent UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Weil, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter der Handelsregisternummer HRB 34951 (nachfolgend „Streavent“).

  1. Geltungsbereich
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB, d.h. natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB) („der Kunde“).
    2. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und Streavent, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
    3. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt und damit nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Streavent diesen nicht widerspricht. Selbst wenn Streavent auf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis in die Geltung jener Geschäftsbedingungen. Nur wenn Streavent der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge mit Streavent über die zeitlich befristete Gebrauchsüberlassung der Anwendungssoftware von Streavent zur Nutzung dieser zur Durchführung von virtuellen oder hybriden Veranstaltungen, der Einbindung von Videoinhalten auf Webseiten, der Nutzung von Videotelefonie (nachfolgend „digitale Veranstaltungsplattform“) sowie über die Bereitstellung von Internetspeicherplatz auf Servern von Streavent.
    2. Streavent stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die digitale Veranstaltungsplattform als Software as a Service (SaaS) entgeltlich zur Verfügung. Die Anwendungssoftware verbleibt dabei auf dem von Streavent genutzten Server und wird über einen Internetbrowser genutzt. Von Streavent nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und der Anwendungssoftware. Die Funktionsfähigkeit des vom Kunden genutzten IT-Systems, seines Internetzugangs sowie der Übertragungswege unterfällt dem alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden.
    3. Streavent stellt dem Kunden die Nutzung der in der unter bezeichneten Anwendungssoftware in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung. Die Produktbeschreibung gilt ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Die Überlassung des Quellcodes der Anwendungssoftware ist nicht Bestandteil dieses Vertrages und wird von Streavent in keinem Fall geschuldet.
    4. Der Kunde erhält von Streavent eine Einführung in die Bedienung und die Funktionsweise der Anwendungssoftware. Streavent stellt dem Kunden zudem einen Leitfaden mit Fragen und Antworten zur Gestaltung der digitalen Veranstaltungsplattform zur Verfügung.
  3. Vertragsschluss und Leistungen
    1. Der Vertrag kommt durch Annahme eines verbindlichen Angebots von Streavent durch den Kunden in Textform zu Stande.
    2. Der von Streavent zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot.
    3. Der Kunde kann ein Lizenzpaket für die Durchführung eines Einmalevents (nachfolgend „Lizenzpaket Einmalevent“) oder ein Lizenzpaket für mehrere Events (nachfolgend „Monatliches Lizenzpaket“) auswählen.
    4. Unabhängig vom gewählten Lizenzpaket kann der Kunde verschiedene Module auswählen (nachfolgend „Module“). Die Module können Software von mit Streavent in einem Vertragsverhältnis stehenden Drittanbietern enthalten. Sofern Streavent einen dieser Drittanbieter austauscht, können sich das Erscheinungsbild und unwesentliche Funktionen des Moduls ändern; der wesentliche Funktionsumfang bleibt erhalten.
    5. Neben dem Lizenzpaket bietet Streavent zusätzliche Leistungen an. Das können insbesondere die Erbringung einer Liveregie (nachfolgend „Liveregie“) oder die Erbringung von technischem Support (nachfolgend „technischer Support“) sein.
  4. Zugang zur digitalen Veranstaltungsplattform
    1. Nach dem Vertragsschluss erhält der Kunde von Streavent einen Registrierungslink per E-Mail, mit welchem er sich Zugangsdaten in Form von Benutzername und Passwort für die Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform erstellen kann (die „Kundenzugangsdaten“). Der Kunde muss die Kundenzugangsdaten streng vertraulich behandeln, hat sie gesichert aufzubewahren und darf sie nicht an Dritte weitergeben.
    2. Nach Erstellung seiner Kundenzugangsdaten kann der Kunde mit der Konfiguration der digitalen Veranstaltungsplattform beginnen. Nachdem der Kunde die Konfiguration vollständig durchgeführt hat, prüft Streavent die vom Kunden konfigurierte Plattform und erteilt zur Durchführung der Veranstaltung(en) ihre Freigabe.
    3. Nach dem Ende der im Rahmen des Lizenzpakets Einmalevent durchgeführten Veranstaltung bzw. nach dem Ablauf des Monatlichen Lizenzpakets endet der Zugang zur digitalen Veranstaltungsplattform. Der Kunde hat die Möglichkeit die Daten gemäß Ziff. 12.6 herunterzuladen.
  5. Gewährleistung und technische Maßnahmen
    1. Streavent leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der unter https://streavent.de/ beschriebenen vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der digitalen Veranstaltungsplattform während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform keine Rechte Dritter entgegenstehen. Streavent wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Veranstaltungsplattform in angemessener Zeit beseitigen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss vorhanden waren, wird ausgeschlossen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet Streavent Mängel an der digitalen Veranstaltungsplattform nach deren Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter genauer Beschreibung des Mangels sowie des Zeitpunkts und der näheren Umstände seines Auftretens.
    3. Die digitale Veranstaltungsplattform ist während der Vertragslaufzeit grundsätzlich jederzeit verfügbar. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Streavent liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen sind. Des Weiteren kann die digitale Veranstaltungsplattform zu den Zeiten nicht erreicht werden, in denen die regelmäßigen Wartungsmaßnahmen vorgenommen werden. Streavent führt die regelmäßigen Wartungsmaßnahmen nicht während von Kunden gebuchten Events durch. Im Übrigen werden Wartungsmaßnahmen einmal wöchentlich durchgeführt. Streavent bemüht sich die Wartungsmaßnahmen während Zeiten durchzuführen, in denen die Kunden die digitale Veranstaltungsplattform nicht konfigurieren. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass auch zu anderen Zeiten Wartungsmaßnahmen durchgeführt werden, z.B. im Falle des Auftretens von erheblichen Funktionsstörungen. Streavent wird sich bemühen, die Kunden über solche ungeplanten Wartungsarbeiten vorab zu informieren und die Ausfallzeit möglichst gering zu halten.
    4. Streavent überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der digitalen Veranstaltungsplattform. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten werden Schritte eingeleitet, um stets eine Nutzung des Systems zu gewährleisten.
  6. Nutzungsrechte und Rechte an der digitalen Veranstaltungsplattform
    1. Streavent räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform für eigene Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Im Übrigen verbleiben alle Rechte an der digitalen Veranstaltungsplattform bei Streavent.
    2. Die Anwendungssoftware der digitalen Veranstaltungsplattform ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Schutzrechte an der Anwendungssoftware sowie an sonstigen Gegenständen, die Streavent dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlasst oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich Streavent zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat Streavent entsprechende Verwertungsrechte.
  7. Weitergabe- und Überlassungsverbot
    1. Eine Überlassung oder sonstige Zugänglichmachung der digitalen Veranstaltungsplattform bzw. der Kundenzugangsdaten an Dritte, insbesondere durch eine Vervielfältigung, Veräußerung, Leihe oder Vermietung, ist unzulässig. Mitarbeiter des Kunden gelten bei unselbstständiger Nutzung nicht als Dritte im vorstehenden Sinne.
    2. Wenn der Kunde im Rahmen seines Leistungsumfangs die Durchführung einer nicht-öffentlichen Veranstaltung auswählt, erhält er zusätzlich zu den Kundenzugangsdaten die Möglichkeit Zugangsdaten für Nutzer anzulegen (die „Nutzerzugangsdaten“). Der Kunde muss durch schriftliche Vereinbarung mit den Nutzern sicherstellen, dass diese die Nutzerzugangsdaten streng vertraulich behandeln, gesichert aufbewahren und nicht an Dritte weitergeben.
  8. Inhalte des Kunden auf der digitalen Veranstaltungsplattform
    1. Wenn der Kunde die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung auswählt, sind die Inhalte der digitalen Veranstaltungsplattform potentiell für die Öffentlichkeit zugänglich. In diesem Fall liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass keine vertraulichen Informationen und Daten des Kunden auf der digitalen Veranstaltungsplattform einsehbar oder sonst zugänglich sind.
    2. Unabhängig davon, ob der Kunde die Durchführung einer öffentlichen oder einer nicht-öffentlichen Veranstaltung auswählt, ist Streavent für die vom Kunden auf den Servern gespeicherten und über die digitale Veranstaltungsplattform bereitgestellten Inhalte nicht verantwortlich und prüft diese nicht auf mögliche Rechtsverstöße.
    3. Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte über die digitale Veranstaltungsplattform verbreitet, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltende Gesetze, insbesondere Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verstößt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist Streavent berechtigt, den Zugang unverzüglich zu sperren und eine weitere Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform zu verweigern.
    4. Streavent entscheidet im Einzelfall, welche Maßnahmen (wie z.B. die Sperrung des Kundenzugangs) ergriffen werden, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der gespeicherten Daten vorliegt, insbesondere infolge der Abmahnung eines vermeintlich Verletzten – es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet –, oder infolge von Ermittlungen staatlicher Behörden. Soweit eine Maßnahme erfolgt, beschränkt Streavent diese, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte. Streavent unterrichtet den Kunden unverzüglich über getroffene Maßnahmen unter Angabe der Gründe und fordert den Kunden auf, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Streavent hebt eine Maßnahme umgehend auf, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    5. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, Streavent von jeder Haftung und jeglichen Kosten einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens und angemessener Rechtsverfolgungskosten freizustellen, falls Streavent von Dritten, wozu auch die Mitarbeiter des Kunden zählen, infolge von Verstößen gegen die Ziffern 8.2 bis 8.4 oder Rechtsverletzungen durch die rechtswidrige Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform in Anspruch genommen wird. Streavent unterrichtet den Kunden über die Inanspruchnahme und gibt dem Kunden, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs. Gleichzeitig wird der Kunde Streavent unverzüglich alle verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig zur Verfügung stellen.
  9. Weitere Pflichten des Kunden
    1. Dem Kunden obliegt die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung seiner auf der digitalen Veranstaltungsplattform gespeicherten Daten und er muss im Fall eines vermuteten Softwarefehlers alle zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen um den Verlust oder die Beschädigung seiner Daten zu verhindern.
    2. Nimmt der Kunde eine Liveregie oder technischen Support von Streavent in Anspruch, ist er verpflichtet kooperativ mit Streavent zusammenzuarbeiten.
    3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige Schadprogramme zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  10. Haftung
    1. Streavent haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist für Streavent ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    2. Soweit Streavent für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    3. Bei Verlust von Daten haftet Streavent nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer und nach dem Stand der Technik durchgeführten Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist.
    4. Eine weitergehende Haftung von Streavent besteht nicht.
    5. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Streavent.
  11. Zahlungsbedingungen
    1. Soweit nicht anders zwischen Streavent und dem Kunden vereinbart, wird bei Buchung des Lizenzpakets Einmalevent die Vergütung für die Leistungen nach der Durchführung der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, vierzehn Tage nach Rechnungsstellung fällig.
    2. Soweit nicht anders zwischen Streavent und dem Kunden vereinbart, fällt bei Buchung des Monatlichen Lizenzpakets die Vergütung für die Leistungen zu Beginn jedes angefangenen Kalendermonats ab Vertragsschluss, soweit die Parteien nicht einen späteren Vertragsbeginn vereinbart haben. Die Vergütung wird für den jeweiligen Monat im Voraus am dritten Werktag eines jeden Monats fällig. Im ersten Monat des Lizenzzeitraums wird die Vergütung mit vollständiger Bereitstellung der digitalen Veranstaltungsplattform zur Konfiguration fällig.
  12. Vertragslaufzeit und Kündigung des Vertrags
    1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragsdauer richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Lizenzpaket.
    2. Soweit nicht zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit des Monatlichen Lizenzpakets mindestens zwei Monate (nachfolgend „feste Vertragslaufzeit“). Anschließend verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende, erstmals zum Ablauf der festen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
    3. Bei der Buchung eines Lizenzpakets Einmalevent kann der Kunde die Veranstaltung jederzeit, d.h. auch am Veranstaltungstag selbst, auf ein späteres Datum verschieben. Der Rücktritt vom Vertrag ist bis zu vierzehn (14) Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei einem Rücktritt vom Vertrag weniger als vierzehn (14) Tage und mehr als sieben (7) Tage vorher sind vom Kunden 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einem Rücktritt vom Vertrag sieben (7) Tage oder weniger als sieben (7) Tage vorher sind vom Kunden 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
    4. Die von Streavent zum Rücktrittszeitpunkt bereits erbrachten Dienstleistungen für den Kunden, sind vom Kunden zu vergüten. Streavent stellt dem Kunden diese Dienstleistungen in Rechnung, auch wenn die Veranstaltung nicht mehr durchgeführt wird.
    5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ist Streavent berechtigt, den Zugriff zum Server und die Nutzung der digitalen Veranstaltungsplattform mit sofortiger Wirkung zu sperren.
    6. Die Kündigung bedarf der Textform.
    7. Die vom Kunden auf der digitalen Veranstaltungsplattform eingestellten Daten stehen dem Kunden nach Ende der Vertragslaufzeit noch für einen Zeitraum von vier Wochen zum Download zur Verfügung und werden anschließend vollständig gelöscht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Daten bis zu diesem Zeitpunkt herunterzuladen.
  13. Vertraulichkeit
    Es sei denn, dass kommerzielle oder technische Informationen in jeglicher Form, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geschäftliche, statistische, finanzielle, Marketing- und Personalinformationen, die von einer Partei an die andere Partei weitergegeben und als vertraulich gekennzeichnet werden, oder, falls sie mündlich weitergegeben werden, zum Zeitpunkt der Weitergabe als vertraulich gekennzeichnet werden, und alle anderen Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich zu betrachten sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen„), ohne Verschulden der empfangenden Partei in den öffentlichen Bereich gelangt sind oder wie gesetzlich vorgeschrieben oder bereits vorher der Öffentlichkeit zugänglich waren oder die Pflicht zur Weitergabe aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen bzw. gerichtlichen Verfügung besteht, darf keine Partei vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben und vertrauliche Informationen nur an die Angestellten weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen. Jede empfangende Partei hat diese Mitarbeiter auf ihre Vertraulichkeitsverpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags hinzuweisen und jederzeit dafür zu sorgen, dass diese Mitarbeiter diese Verpflichtungen einhalten.
  14. Datenschutz und Datensicherung
    1. Streavent sorgt für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen und die entsprechende Verpflichtung seiner Mitarbeiter für die Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet hierfür die gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere des TMG, BDSG und der DS-GVO. Einzelheiten zur Datenverarbeitung bei Streavent werden in der Datenschutzerklärung auf www.streavent.de/datenschutzerklaerung behandelt.
    2. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Streavent wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern Streavent der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird der Kunde unverzüglich darauf hingewiesen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung werden in dem mit dem Kunden nach Art. 28 DSGVO abgeschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geregelt.
    3. Streavent wird in regelmäßigen Abständen die Sicherung der Daten des Kunden auf dem Server durchführen.
  15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.
    2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Streavent.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Eine Abtretung der Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit der vorherigen Zustimmung von Streavent zulässig. Die Zustimmung wird nicht ohne vernünftigen Grund durch Streavent verweigert. § 354a HGB bleibt hiervon überrührt.
    2. Jegliche diese Vertragsbedingungen ergänzenden, ändernden oder konkretisierenden Vereinbarungen sowie spezielle Zusicherungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Entsprechende Erklärungen von Vertretern oder Hilfspersonen von Streavent sind ohne deren Zustimmung in Textform unverbindlich. Auch Abweichungen von dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Die Software für Veranstal­tungen und Schulungen

Erstellen Sie kinderleicht professionelle Event Apps und Event Plattformen im individuellen Design mit flexibler Funktionalität.

Egal, ob Webinar, vor-Ort, hybrid oder digital - Streavent ist die richtige Wahl und spart Zeit. 100% Made in Germany, 100% DSGVO konform.

 

Cookie Consent mit Real Cookie Banner